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Handläufe
Symbiose aus Funktion und Design
Kleiner Exkurs „Treppenplanung“
Gemäß DIN 18065 sind Handläufe
ab drei Stufen Pflicht. Für eine komfortable Nutzung sollte sich der Handlauf in einer Höhe zwischen 80-115 cm befinden. Beim barrierefreien Bauen hingegen wird eine Höhe von 85-90 cm empfohlen.
Um das Verletzungsrisiko zu verringern sollte der Abstand zur Wand mindestens 5 cm betragen und die Halterung unterhalb des Laufes angebracht sein. Ein Durchmesser von 35-50 mm gilt als besonders griffig.
Handläufe ermöglichen Sicherheit und Orientierung in Gebäuden, vor allem auf Treppen und Balkonen. Sie müssen aus einem festen Material bestehen, um bei einem möglichen Sturz Stabilität zu geben. In Form und Größe sollten sie für die menschliche Hand angenehm zu greifen und frei von Verletzungsgefahr sein.
Handläufe können den oberen Abschluss eines Geländers bilden oder direkt an der Wand befestigt werden. Metall, Holz oder Kunststoff kommen als Materialien in Frage.
Beispiele für Handlaufformen:

Neben dem praktischen Nutzen bringen Handläufe aber auch Gestaltungsmöglichkeiten mit sich. Setzen Sie zum Beispiel freundliche Akzente mit Holz oder unterstreichen Sie mit Metallelementen den modernen Flair. Besonders interessant ist außerdem das Wechselspiel aus warmen Holz- und kühlen Metallelementen.

